Bad Ems ist eine verbandsangehörige Stadt an der unteren Lahn und Sitz der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Rhein-Lahn-Kreis
Einwohner
9761 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56130
Vorwahl
02603
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Bäderlei, Denzerheide, Grisselberg, HohenMalberg, Kohlschied, Konkordiaturm, NeuesForsthaus, Obertalen, Trmmerborn, Untertalen, Bäderlei, Denzerheide, Grisselberg, HohenMalberg, Kohlschied, Konkordiaturm, NeuesForsthaus, ObereMalbergstation, Obertalen, Trümmerborn, Untertalen
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Bad Ems beschloss am 14.5.2024 einstimmig, den Bebauungsplan „Große Wiese“ zu ändern, um das Baurecht für den Spielplatz zu schaffen, da der aktuelle Plan eine Friedhofserweiterung vorsah. Die Kreisverwaltung hatte zunächst eine Ausnahme oder Befreiung vom aktuellen Bebauungsplan abgelehnt und eine Änderung des Plans verlangt, die bis heute noch keine Rechtskraft erlangt hat.
Der Spielplatz wurde am 17.8.2024 feierlich eröffnet, obwohl keine Baugenehmigung vorlag. Nach einer Presseanfrage wurde die Baugenehmigung unter Gewährung einer Befreiung vom aktuellen Bebauungsplan erteilt.
Ein Fachplaner empfahl Bodenuntersuchungen wegen der Nähe zum Trassenverlauf der ehemaligen Grubenbahn, aber die Stadt Bad Ems und die Behörden sehen keine Notwendigkeit für solche Untersuchungen, da keine objektiven Hinweise auf Bodenverunreinigungen vorliegen.
Die Kreisverwaltung bestätigte, dass die Stadt Bad Ems einen Rechtsanspruch auf die Baugenehmigung hat, und erteilte diese nach der Presseanfrage kurzfristig.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.